RECHTSANWÄLTE

GERBIG und EICHER

Fachanwälte   §   Praxis für Mediation

Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte




Fachgebiete

» Arbeitsrecht » Betreuungsrecht » Erbrecht » Familienrecht » Mediation » Mietrecht » Strafrecht » Verkehrsrecht
» Versicherungsrecht

Arbeitsrecht


Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung oder gar Kündigung erhalten und wollen dies nicht akzeptieren? Sie bekommen Ihren Lohn nicht und Ihr Arbeitgeber schaltet auf "stur"? Sie möchten sich in Fragen betrieblicher Altersversorgung und Altersteilzeit beraten lassen? Sie werden am Arbeitsplatz "gemobbt" und wollen sich wehren?

Dann ist Rechtanwalt Matthias Gerbig - Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr Ansprechpartner.

Er berät Sie - sei es als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - in allen Fragen des Individual- und des kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich der massgeblichen steuer- und sozialrechtlichen Regelungen.

Der Bereich Arbeitsrecht umfasst u.a. die Fragen zu

  • Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeitarbeit, Mini-Jobs, Telearbeit, Scheinselbständigkeit etc.)
  • Maßnahmen während eines Arbeitsverhältnisses (z.B. Urlaubsanspruch, Teilzeitmodelle, Abmahnungen)
  • Vertragsprüfung und Risikoanalyse
  • Kündigungsschutzrecht
  • Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung
  • Tarifvertragsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
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Betreuungsrecht


Wenn ein Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer, wenn es die Betreuung für erforderlich erachtet.

Der Umfang der Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht festgelegt, soweit es der Gesundheitszustand des zu Betreuenden erfordert.

Der vom Gericht bestellte Betreuer kümmert sich dann im weiteren um alle Angelegenheiten des Betreuten, wie etwa Fragen der Gesundheitssorge, Vermögensbetreuung usw.

Ein Betreuungsverfahren kann vermieden werden oder aber zumindest der eigene Wille dabei berücksichtigt werden, wenn rechtzeitig vorbeugende Massnahmen ergriffen werden, so etwa eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungs- und/oder Patientenverfügung, die dafür sorgen, dass jeder selbst über sein Schicksal, über sein Leben und Sterben entscheiden kann. Auch zu diesen Fragen beraten wir Sie gerne.

Im Einzelnen helfen wir Ihnen gerne in folgenden Bereichen:

  • Betreuungsverfahren
  • Betreuungsverfügungen
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Erbrecht


Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu "erben"). Der Begriff Erbrecht bezeichnet auch die Menge aller Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens eines Menschen auf einen neuen Rechtsträger befassen. Das Erbrecht wird im BGB geregelt.

Unsere Mandanten vertreten wir u.a. auf folgenden Gebieten des Erbrechts:

  • Erbfolgeberatung und Erbfolgeregelungen
  • Erbschein
  • Testamentsgestaltung
  • Schenkung von Todes wegen
  • Erbengemeinschaften
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Familienrecht


Bei Ihrer Hochzeit hieß es noch "Bis dass der Tod euch scheidet...", doch nun wollen Sie sich scheiden lassen? Auch bei einvernehmlicher Trennung müssen Fragen über den Unterhalt, die elterliche Sorge der Kinder, das Umgangsrecht getroffen werden.

Sie sind eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, dennoch gibt es im Falle der Trennung viele Fragen?

Dann ist Rechtanwalt Matthias Gerbig - Fachanwalt für Familienrecht Ihr Ansprechpartner.

Er hilft Ihnen weiter in allen Fragen rund um das Thema "Familienrecht", vor allem in den Bereichen

  • Trennung, Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Unterhaltsrecht und Versorgungsausgleich
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Eheliches Güterrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Vertragsgestaltung (Scheidungsfolgenvereinbarung)
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Mediation


Es muss nicht immer gleich der Weg zum Gericht sein. Oft kann der Weg über eine Mediation helfen, Konflikte im Vorfeld zu lösen und so eine lange Gerichtsverhandlung und Kosten zu vermeiden.

Unter "Mediation" versteht man die Verhandlung zweier (oder mehrerer) Konfliktparteien im Beisein eines allparteilichen Dritten, dem Mediator, der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet.

Die Mediation dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien, fragt nicht nach der "Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen. Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern es entscheiden ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen. Der Mediator hilft ihnen dabei durch die Moderation des Gespräches.

Die Mediation bietet sich vor allem dann als Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben (z.B. beiderseitige Kindererziehung trotz Trennung, Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse und deren Kosten).

Häufige Konflikte, bei denen die Mediation eine sinnvolle Alternative darstellen kann:

  • Trennung und Scheidung von Ehe- und Lebenspartnern
  • Ambivalenzen in Paarbeziehungen
  • Probleme zwischen Eltern und Jugendlichen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mobbing / Probleme am Arbeitsplatz
  • Probleme in der Schule
  • Nachfolgeregelungen für Familienbetriebe
 Rechtsanwalt Matthias Gerbig ist ausgebildet als Mediator und berät Sie zu diesen Fragen gerne. Die Mediation findet in unseren Kanzleiräumen statt.

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Mietrecht


Mieter und Vermieter - ein Streit ohne Ende? Das könnte man denken angesichts der Vielzahl der gegenseitigen Probleme bei der Abwicklung von Mietverträgen. Das muss aber nicht sein!

Oftmals lassen sich die häufigsten Fragen bereits im Vorfeld durch den Anwalt klären, ohne dabei das Verhältnis zur anderen Vertragspartei im weiteren dauerhaft zu belasten.

Wir beraten und betreuen Sie gerne u.a zu folgenden Fragen:

  • Angemessene Mietminderung bei aufgetretenen Mängeln
  • Überprüfung von Nebenkostenrechnungen
  • Kündigungen und deren Fristen
  • Abwehr von Räumungsklagen
  • Rückforderung von Mietkautionen
  • Schadenersatzansprüche
  • Inhalt von Mietverträgen
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Kirsten EicherNach oben

Strafrecht


Oftmals werden Mandanten völlig unvorbereitet mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert (z.B. nach einem Verkehrsunfall). Sie haben eine Vorladung zur Polizei als "Beschuldigter" erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Sie wollen Einsicht in eine Polizei- oder Gerichtsakte nehmen, die Sie aber nur über einen Rechtsanwalt bekommen, und ohne Aktenkenntnis können Sie sich nur "blind" verteidigen, weil Sie nicht wissen, was man gegen Sie "in der Hand hat"?

Die Polizei hat bei Ihnen eine Hausdurchsuchung vorgenommen und hat eine Vielzahl von Unterlagen beschlagnahmt, die Sie nun dringend benötigen? Sie wurden mit "ein paar Bierchen zuviel" am Steuer Ihres PKW erwischt und nun ist der Führerschein weg? Sie wollen wissen, wie Sie ihn möglichst bald wieder bekommen?

Sie sind Opfer einer Straftat geworden und wollen Ihre Rechte nun im Strafverfahren gegen den / die Täter wahrnehmen und benötigen hierzu eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt?

  Für alle diese Fragen ist Rechtsanwältin Kirsten Eicher - Fachanwältin für Strafrecht Ihre Ansprechpartnerin.

Sie übernimmt Ihre Verteidigung schon im Ermittlungsverfahren, Bußgeldverfahren (u.a. bei Verkehrsordnungswidrigkeiten), Strafbefehlsverfahren, und in Hauptverhandlungen vor den Amts- und Landgerichten. Hierzu gehört die Verteidigung u.a. in Bereichen der

  • Vermögensdelikte (u.a. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung)
  • Verkehrsstraftaten
  • Kapitalstraftaten
  • Wirtschaftsstrafverfahren
  • Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
  • Berufungs- und Wiederaufnahmeverfahren
  • Revisionsrecht
  • Nebenklageverfahren (Opferanwalt)
  • Strafvollstreckung
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Verkehrsrecht


Jeder Teilnehmer im Straßenverkehr kann - ob schuldhaft oder unverschuldet - anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Gerade bei Verkehrsunfallsachen gibt es häufig strafrechtliche und zivilrechtliche Probleme, die fachkundige Hilfe erfordert. Sie waren in einen Unfall verwickelt und befürchten, dass der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung ihre Interessen einseitig auf Ihre Kosten durchsetzen will. Oder: Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein Fahrverbot und Ihr Punktekonto in Flensburg lässt eine Nachschulung sinnvoll erscheinen. Vielleicht ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder ähnlicher Delikte.

Wir beraten Sie u.a. in folgenden Rechtsfragen rund um den Straßenverkehr:

  • Unfallregulierung (z.B. Durchsetzung von Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüchen)
  • Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeld­sachen
  • Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Streitigkeiten beim Autokauf
  • Transportrecht
  • Straßennutzung
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Versicherungsrecht


Im Durchschnitt hat jeder Bundesbürger mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen, aber der genaue Inhalt eines jeden Versicherungsvertrages ist kaum zu verstehen. Ob man gut und umfassend versichert ist, zeigt sich daher oft erst im Ernstfall.

Das Versicherungsrecht wird unterschieden in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum das Versicherungsunternehmensrecht, das Versicherungsaufsichtsrecht und vor allem das Versicherungsvertragsrecht umfasst.

Wir beraten und betreuen Sie gerne u.a. bei Problemen zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften, insbesondere auf den Gebieten:

  • Allgemeines Versicherungsrecht
  • Haftpflichtversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Kfz-Versicherungen
  • Private Unfallversicherungen
  • Private Krankenversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Reiseversicherungen
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